Zulagen zur Riester Rente

Grundsätzlich empfiehlt es sich vor Abschluss eines Vertrages zur Riester Rente eine eingehende Überprüfung der eigenen Ziele und Lebensvorstellungen vorzunehmen. Nur so ist es dauerhaft gewährleistet, dass man letzten Endes nicht auf die einkalkulierte Förderung bzw. staatliche Zulage verzichten muss oder womöglich sogar bereits erhaltene Zulagen und Förderungen zurückzahlen soll.

Schließlich ist die Tatsache, dass es sich bei der Riester Rente um eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge handelt, noch keine wirkliche Garantie dafür, dass auch wirklich jeder derzeit in Deutschland lebende Mensch in den Genuss einer solchen Zulage und staatlichen Förderung kommt. Hier gilt es sehr genau unter anderem die entsprechenden Passagen im Altersvermögensgesetz (AVmG) sowie im Einkommensteuergesetz zu lesen. Dies betrifft vor allem die §§ 10a und 79 ff. des Einkommensteuergesetz.

 

Grundsätzlich ist also zu klären, ob man selbst als Sparer oder Anleger zum Kreis der zulagenberechtigten Personen gehört oder ob vielleicht nur ein teilweise bzw. gar keine Zulagenberechtigung vorliegt. Des weiteren sollte jeder Sparer für sich selbst die Frage beantworten, ob ihm eine Zulage von max. 2100,- Euro pro Kalenderjahr wirklich soviel wert ist, dass er deshalb persönliche hochsensible Fragen preisgeben wird bzw. würde. Lautet die Antwort hier auf ein deutliches NEIN, so ist der Riester Vertrag keine Sparform, die zur persönlichen Altersvorsorge in Frage kommt.

 

Hier müssen nämlich zahlreiche hochsensible Daten zur Verfügung gestellt werden. Auch dann, wenn in naher oder auch ferne Zukunft kein dauerhafter Wohnsitz in Deutschland aufrechterhalten werden soll bietet sich die Riester Rente nicht als Sparform an. Diese setzt sowohl während der Ansparphase als auch während der Rentenphase einen Verbleib in Deutschland zwingend voraus. Anderenfalls wären ggf. bereits erhaltene Förderungen umgehend zurückzuzahlen. Sollte für die Zukunft oder auch für das Rentenalter an sich ein ausländischer Wohnsitz angestrebt werden, so ist die Riester Rente ebenfalls keine geeignet Sparform.

 

 

Vergleich und Angebot zur Riester Rente

Wunsch-Altersrente: 
 € im Monat
oder  
Wunsch-Anlagebetrag: 
 € im Monat
Vorname:
Nachname:
Geburtsdatum:
 tt.mm.jjjj
Strasse und Nr.:
PLZ und Ort:
Telefon:
E-Mail:
Erreichbarkeit: 
Berufsgruppe:
Anmerkungen: 
 
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Riester Rente als private Altersvorsorge

Das gleiche gilt auch dann analog zu den bereits erwähnten Faktoren, wenn für die nahe oder ferne Zukunft der Schritt in die Selbständigkeit oder in eine freiberufliche Tätigkeit geplant ist, bei der die gesetzliche Versicherung gekündigt werden soll.

Die Zulage zur Riester Rente ist zwingend an eine solche gesetzliche Versicherung gebunden, da die Riester Rente selbst vorwiegend eine Sparform für Angestellte, Arbeiter und Beschäftigte im beamtenähnlichen Verhältnis ist. Wer sich also künftig als Angehöriger der sog. Freien Berufe, als selbständiger Unternehmer oder als leitender Angestellter mit höherem oder hohem Einkommen nicht mehr gesetzlich versichern möchte, für den ist die Riester Rente eher ein Hindernis als eine Belohnung.

Dies schon auf Grund der zahlreichen reisgegebenen Daten, die ja nicht wieder zurückgeholt werden können, wenn sie einmal ausgeplaudert und unterschrieben wurden. Hier setzen ohnehin auch zahlreiche Kritiken verschiedenster Organisationen und Verbände an.

 

Zuständig für sämtliche Aufgaben, die mit der staatlichen Förderung und den betreffenden zu gewährenden Zulagen verbunden sind, ist die ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen). Diese Institution hat ihren Verwaltungshauptsitz in Brandenburg an der Havel und übernimmt als eine Verwaltungseinheit der sog. Deutschen Rentenversicherung Bund oder des Bundes alle Aufgaben der Kontrolle, Berechnung, evtl. Auszahlung und oftmals wahrscheinliche Rückforderung von Zulagen sowie von evtl. weiteren Vergünstigungen.