Gas
Vorrauskasse und Konditionen der Gasanbieter
Um böse Überraschungen bei der Jahresabrechnung zu vermeiden, kann ein Gastarif, der es ermöglicht, ein Gaspaket per Vorauskasse für ein Jahr zu kaufen, eine Kostentrolle zu ermöglichen. Wenn Ihr jährlicher Verbrauch in den letzten Jahren keinen großen Schwankungen unterlegen ist, im Gegensatz dazu aber Ihre Gasrechnungen um manchmal horrende Summen stiegen, dann sollten Sie sich über bewährte Anbieter informieren und Ihren Gaslieferanten wechseln.
Wenn Sie einen Wechsel Ihres Gaslieferanten bereits beschlossen haben, sollten Sie sich im Voraus genauestens über die jeweiligen Vertragsbedingungen der Anbieter informieren. Wie auch bei der Stromversorgung gibt es verschiedene Vertragsmodelle und Preiskonditionen wie zum Beispiel eine Mindestlaufzeit des Vertrages und Kündigungsfristen, die vom Verbraucher eingehalten werden müssen.
Prüfen Sie die Verträge der Anbieter genau
Wenn Sie auf Ibuxx.de den Online-Tarifrechner verwenden, werden Angebote, die per Vorauskasse beglichen werden, Ihnen wohl als die günstigsten angezeigt. Dabei wird Ihnen angeboten ein Gaspaket für ein ganzes Jahr zu erwerben und dieses per Vorauskasse zu bezahlen. Den Konditionen entsprechend zahlen Sie zu einem bestimmten Tarif einen möglichen Mehrverbrauch nach und wenn Sie weniger verbrauchen, als im Paket enthalten ist, erhalten Sie meist eine Rückzahlung.
Als sehr wertvoller Tipp gilt dabei zu beachten, wer die jeweiligen Anbieter sind. Wenn Sie noch nie vom neuen favorisierten Anbieter gehört haben, ist es auch sinnvoll sich über eine Suchmaschine über den Gaslieferanten zu informieren. Denn seit das neue Energiegesetz eingeführt und der Markt liberalisiert wurde, schießen viele neue Energiefirmen aus dem Boden und von Fall zu Fall kommt es auch vor, dass einige von ihnen in die Insolvenz gehen.
Vergleichen Sie die Gaspreise
In diesen Fällen bekommt man als Verbraucher, der bereits per Vorauskasse sein Gaspaket für das Jahr bezahlt hat, sein Geld leider nicht wieder. Dennoch bleibt ein ununterbrochener Zugang zu Gas gesetzlich garantiert, so dass dann gegebenenfalls der örtliche Grundversorger vorerst die Energielieferung übernehmen würde. Jedenfalls sollten Sie auf jeden Fall Anbietern, die Gaspakete für ein Jahr verkaufen, skeptisch gegenüber stehen und wirklich nur seriöse Anbieter, die sich auch dem Markt bewährt haben, wählen. Wenn Sie sich dagegen für einen Tarif entscheiden, in dem Sie regelmäßig Abschläge zahlen, dann achten Sie darauf, dass dieser möglichst flexibel ist, so dass sie idealerweise monatlich oder halbjährlich kündigen können. Diese Verfahrensweise hält Ihnen Freiräume offen zu jederzeit zum günstigeren Anbieter wechseln zu können. Diesen Wechsel können Sie normalerweise bei jedem Anbieter einfach telefonisch durchführen.
Übrigens kann man sich als Gasbezieher auch wehren. Nachdem die Energielieferanten in den letzten Jahren innerhalb von 12 Monaten ihre Preise manchmal bis zu 25 Prozent erhöhten, wurde von einem Gericht entschieden, dass wenn die Preise ansteigen, man als Kunde die Möglichkeit hat, seinem Gaslieferanten zu widersprechen, ohne dass man sich fürchten muss, nicht weiterhin mit Gas versorgt zu werden.
Wenn der Widerspruch erfolgt ist, zahlt man dabei als Kunde weiterhin den alten Tarif, bis die Preiserhöhung auf ihre Rechtmäßigkeit bei Gericht untersucht wurde. Dabei kann dort auch eine Offenlegung der Preiskalkulation verlangt werden. Dies geschah bereits durch Sammelklagen in der Vergangenheit, weil Endverbraucher sich gegen die Lieferanten zu Wehr setzten.



