Versicherungen
Umfang einer Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung ist in jedem Fall eine der nützlichen Versicherungen, ganz gleich, wie kostbar die Möbel oder die Kleidung in den Schränken sind. Kommt es tatsächlich zu einem Brand in der Wohnung, dann steht man unter Umständen mit gar nichts mehr da.
In diesem Fall zahlt die Hausratversicherung für neue Kleider, Sessel und Schränke. Aber auch wenn der Blitz bei einem Gewitter in die teure Stereoanlage einschlagen sollte, dann ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Das gilt auch für Explosionen, zum Beispiel wenn die Gasleitung im Haus defekt war.
Platzt das riesige Aquarium des Nachbarn aus der oberen Etage und in der Wohnung kommt das Wasser durch die Decke und ruiniert die neuen Polstermöbel, dann ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Aber auch die Schäden nach einem Wasserrohrbruch sind abgedeckt, dasselbe gilt für Frostschäden in einem besonders kalten Winter.
Die Hausratversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen
Wer ahnungslos nach Hause kommt und seine Wohnungstür aufgebrochen vorfindet, der kann davon ausgehen, dass ein Einbrecher zu Besuch war. In diesem Fall deckt die Leistung der Hausratversicherung alles, ab was gestohlen wurde, selbst dann, wenn vom Einbrecher aus lauter Wut die teure Glasvitrine samt Inhalt zertrümmert wurde, weil er vielleicht nichts sonderlich Wertvolles gefunden hat. Die Leistungen der Hausratversicherung gelten auch bei Vandalismus.
Unwetter gibt es immer mal wieder. Schlimm wird ein Sturm oder Hagelschauer aber immer dann, wenn auch innerhalb der Wohnung etwas dabei zu Bruch geht. Das kann immer dann passieren, wenn durch eine Sturmbö ein Fenster aufgerissen wird und der darunter stehende Fernseher kaputt geht.
Aber auch die Gartenmöbel, die auf dem Balkon oder der Terrasse stehen, sind bei Beschädigungen von Hagel durch eine Hausratversicherung versichert. Das gilt übrigens auch für Sonnenschirme und Blumenkästen samt Inhalt. Selbst das Fahrrad, was aus Angst vor Dieben nicht im Hausflur, sondern in der Wohnung abgestellt wird, ist bei einem Einbruchdiebstahl ein Teil des versicherten Hausrats.
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Schützen Sie ihre Wertsachen durch eine Hausratversicherung
Versichert ist fast alles, auch Gegenstände, die nur geliehen sind. Ausgenommen davon ist nur das Eigentum eines Untermieters und für Wertsachen gilt, dass maximal nur bis zu einer Höchstgrenze von 20 % der Versicherungssumme gehaftet wird. In besonderen Fällen lassen sich allerdings auch höhere Grenzen individuell vereinbaren. Wertgegenstände sollten nach Möglichkeit in einem Tresor aufbewahrt werden, da im Falle eines Diebstahls nur ein niedriger Pauschalsatz berechnet wird. In diesen Fällen ist es besser, ein Schließfach bei einer Bank zu mieten.



