Vorsorge / Rente
Sofortrente - Rentenhöhe und Renteneintritt
Eine Sofortrente ist eine private Rentenversicherung, mit einem sofortigen Beginn gegen eine einmalige Zahlung (Einmalbeitrag). Auch bei dieser Form der privaten Altersvorsorge wird ab einem vorher vertraglich festgelegten Zeitpunkt eine Leibrente an den Versicherungsnehmer - oder vereinbarungsgemäß - an dessen Hinterbliebene gezahlt. Das versicherte Risiko sind auch bei einer solchen Rentenform die finanziellen und wirtschaftlichen Risiken eines hohen Alters und einer langen bis überlangen Lebenserwartung. Daraus resultiert ein längerer Bedarf an Lebensunterhalt, der mit dieser Sofortrente abgedeckt werden soll. Im Gegensatz zu einer „normalen" Lebensversicherung wird bei einer Sofortrente also nicht der Tod des Versicherungsnehmers sondern der Erlebensfall des Rentenalters abgesichert.
Bei der Sofortrente wird im Gegensatz zur herkömmlichen privaten Rentenversicherung - wie bereits erwähnt - die Rente sofort bei Abschluss des Vertrages (meist in Folge einer Einmalzahlung) oder zum ersten Zahlungsperiode für die Beitragszahlung gezahlt. Wird die erste Rentenzahlung nach Abschluss der ersten Rentenzahlungsperiode fällig, so spricht man von einer „nachschüssigen Rente". Zahlt der Versicherer sofort nach dem Eingang eines einmaligen Beitrags, ist von einer „vorschüssigen Rente" die Rede. Dabei ist allen Formen der privaten Altersvorsorge - so auch der Sofortrente - die Tatsache zu eigen, dass eine Zahlung von Beiträgen nur während der Aufschubzeit erfolgt.
Sonderstellung der Sofortrente in der Vorsorge
In der Regel beinhaltet die Sofortrente - wie jede andere private Rentenversicherung übrigens auch - keinen eingeschlossenen Todesfallschutz. Dabei besteht aber natürlich auch hier die Möglichkeit, sich und die eigenen Hinterbliebenen gegen die Unbillen des Lebens und einen verfrühten Tod des „Versorgers" oder des Hauptverdieners abzusichern. Neben dem, für private Altersvorsorgen normalerweise üblichen, Kapitalwahlrecht kann zum Beispiel eine sog. Rentengarantiezeit vereinbart werden.
Absicherung für Hinterbliebene
Hiermit wird auch den Hinterbliebenen ein gewisser Schutz gegeben, denn wenn der eigentliche Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin stirbt, wird die Leibrente bis zum Ende dieser vertraglich festgelegten Zeitspanne an die jeweils bezugsberechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt. Dies müssen nicht immer die Ehegatten sein, denn hier können auch die Kindern Berücksichtigung finden. Erst nach Ende dieser Garantiezeit wird die Zahlung der Leibrente - im Todesfall - des Versicherungsnehmers eingestellt. Überlebt der Versicherte aber diese Rentengarantiezeit erhält er weiterhin eine Leibrente. Diese ist nun allerdings vom Erleben abhängig und endet mit dem Tod der versicherten Person.
Hierbei gibt es allerdings noch weitere einschließbare Klauseln, die von einer Beitragsrückgewähr bei verfrühtem Tod über eine abgekürzte Rente bis hin zum Schutz der Hinterbliebenen (Ehepartner, Lebensgefährten und bzw. oder Kinder) reicht. Welche Klausel und Absicherungen dabei eingeschlossen werden können, hängt zum einen von den Tarifen der Anbieter und zum anderen auch vom eingeplanten Budget und der später bevorzugten Rentenhöhe ab.



