Autoversicherungen
Schadensfreiheitsrabatte - Tarife und Anbieter mit günstigen Beiträgen
Je länger ein Autofahrer unfallfrei fährt, desto preiswerter wird für
ihn die Autoversicherung. Genauer gesagt ist es wichtig, wie viele Jahre
er fährt, ohne der Versicherungsgesellschaft einen Schaden zu melden.
Jeder
Versicherungsnehmer wird bei der Zulassung seines Fahrzeugs in eine
Schadensfreiheitsklasse (SF) eingestuft. Die Schadensfreiheitsklasse
informiert darüber, wie viele Jahre dem Versicherungsnehmer als
schadenfrei bei der Berechnung seiner Autoversicherung angerechnet
werden. Aus der jeweiligen Schadensfreiheitsklasse ergibt sich nun der
Schadenfreiheitsrabatt. Je höher die Schadenfreiheitsklasse ist, desto
höher ist auch der Schadensfreiheitsrabatt auf die Versicherungsprämie,
den die Versicherungsgesellschaft gewährt und umso geringer ist der zu
zahlende Beitrag.
Der höchste Rabatt wird nach 26 schadenfreien
Kalenderjahren erreicht. Schadensfreiheitsrabatte gibt es jedoch nur bei
der Vollkasko und der Haftpflichtversicherung. Bei der Teilkasko gibt
es keine Rabattstufen.
Die aktuelle Schadensfreiheitsklasse des
laufenden Jahres kann der letzten Beitragsrechnung entnommen werden.
Preisnachlass bei den Versicherern
Fahranfänger werden automatisch in die Klasse SF 0 eingestuft. Sie
müssen 240 Prozent des Grundbetrags der Versicherungsbeiträge zahlen.
Allerdings gibt es zahlreiche Unterschiede bei den einzelnen
Versicherungsgesellschaften. Viele Versicherungsgesellschaften bieten
extra Tarife für Fahranfänger an, so dass sich hier ein Vergleich
grundsätzlich als nützlich erweist.
Wer länger als drei Jahre im
Besitz seines Führerscheins ist und erst dann ein Auto auf seinen Namen
zulässt, beginnt mit der SF 1/2 und zahlt so 140 Prozent.
Oft lohnt es sich auch, das Auto auf den Vater oder die Mutter zuzulassen, wenn diese über eine günstige Schadensfreiheitsklasse verfügen. Später kann die schadenfreie Zeit dann auf den eigenen Versicherungsvertrag übernommen werden. Allerdings hängt hier die genaue Einstufung der Schadensfreiheitsklasse davon ab, ob es sich bei der Zulassung um ein Erstfahrzeug oder einen Zweitwagen handelt.
Rabatte erhalten - Beiträge sparen
Zweitwagen werden in der Regel und unabhängig vom
Schadensfreiheitsrabatt des Erstfahrzeugs mit der
Schadensfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft. Wenn beide Fahrzeuge bei
derselben Gesellschaft versichert werden, ist es aber auch möglich, den
Schadenfreiheitsrabatt des Erstfahrzeugs zu erfahren.
Bei den
meisten Versicherungsgesellschaften ist es ebenfalls möglich, die
Schadensfreiheitsklasse einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person
zu übernehmen. Außerdem können Rabatte von Verwandten ersten Grades
übernommen werden. Jedoch muss glaubhaft gemacht werden, dass man selbst
das Auto gefahren ist. Des Weiteren wird der Rabatt auch nur in der
Höhe gewährt, den man selbst aufgrund der eigenen Führerscheindauer
erlangen würde.
Im Falle einer kurzfristigen
Vertragsunterbrechung oder bei Wechsel zu einer anderen
Versicherungsgesellschaft bleibt die bisherige Schadenfreiheitsklasse
bestehen.
Nach jedem schadenfreien Kalenderjahr wird eine bessere
Stufe erreicht.
Wird der Versicherungsgesellschaft aber ein Unfall-
oder anderweitiger Schaden gemeldet und von ihr reguliert, wird der
Versicherungsnehmer in eine höhere Schadensfreiheitsklasse um ein oder
mehrere Jahre zurückgestuft. Um den erreichten Schadensfreiheitsrabatt
nicht zu verlieren, ist es deshalb ratsam, die Versicherung nicht in
Anspruch zu nehmen und die Kosten selbst zu tragen, wenn eine lange
Schadensfreiheit besteht und die Höhe des verursachten Schadens gering
ist.



