Autoversicherungen

 

Schadensfreiheitsrabatte - Tarife und Anbieter mit günstigen Beiträgen

Schadenfreiheitsrabatt Rabatte bei KFZ Versicherung

Je länger ein Autofahrer unfallfrei fährt, desto preiswerter wird für ihn die Autoversicherung. Genauer gesagt ist es wichtig, wie viele Jahre er fährt, ohne der Versicherungsgesellschaft einen Schaden zu melden.

Jeder Versicherungsnehmer wird bei der Zulassung seines Fahrzeugs in eine Schadensfreiheitsklasse (SF) eingestuft. Die Schadensfreiheitsklasse informiert darüber, wie viele Jahre dem Versicherungsnehmer als schadenfrei bei der Berechnung seiner Autoversicherung angerechnet werden. Aus der jeweiligen Schadensfreiheitsklasse ergibt sich nun der Schadenfreiheitsrabatt. Je höher die Schadenfreiheitsklasse ist, desto höher ist auch der Schadensfreiheitsrabatt auf die Versicherungsprämie, den die Versicherungsgesellschaft gewährt und umso geringer ist der zu zahlende Beitrag.
Der höchste Rabatt wird nach 26 schadenfreien Kalenderjahren erreicht. Schadensfreiheitsrabatte gibt es jedoch nur bei der Vollkasko und der Haftpflichtversicherung. Bei der Teilkasko gibt es keine Rabattstufen.

Die aktuelle Schadensfreiheitsklasse des laufenden Jahres kann der letzten Beitragsrechnung entnommen werden.

 

 

Preisnachlass bei den Versicherern

Fahranfänger werden automatisch in die Klasse SF 0 eingestuft. Sie müssen 240 Prozent des Grundbetrags der Versicherungsbeiträge zahlen. Allerdings gibt es zahlreiche Unterschiede bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften. Viele Versicherungsgesellschaften bieten extra Tarife für Fahranfänger an, so dass sich hier ein Vergleich grundsätzlich als nützlich erweist.

Wer länger als drei Jahre im Besitz seines Führerscheins ist und erst dann ein Auto auf seinen Namen zulässt, beginnt mit der SF 1/2 und zahlt so 140 Prozent.

 

Oft lohnt es sich auch, das Auto auf den Vater oder die Mutter zuzulassen, wenn diese über eine günstige Schadensfreiheitsklasse verfügen. Später kann die schadenfreie Zeit dann auf den eigenen Versicherungsvertrag übernommen werden. Allerdings hängt hier die genaue Einstufung der Schadensfreiheitsklasse davon ab, ob es sich bei der Zulassung um ein Erstfahrzeug oder einen Zweitwagen handelt.

 

 

Rabatte erhalten - Beiträge sparen

 

Zweitwagen werden in der Regel und unabhängig vom Schadensfreiheitsrabatt des Erstfahrzeugs mit der Schadensfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft. Wenn beide Fahrzeuge bei derselben Gesellschaft versichert werden, ist es aber auch möglich, den Schadenfreiheitsrabatt des Erstfahrzeugs zu erfahren.

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften ist es ebenfalls möglich, die Schadensfreiheitsklasse einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu übernehmen. Außerdem können Rabatte von Verwandten ersten Grades übernommen werden. Jedoch muss glaubhaft gemacht werden, dass man selbst das Auto gefahren ist. Des Weiteren wird der Rabatt auch nur in der Höhe gewährt, den man selbst aufgrund der eigenen Führerscheindauer erlangen würde.

Im Falle einer kurzfristigen Vertragsunterbrechung oder bei Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft bleibt die bisherige Schadenfreiheitsklasse bestehen.

Nach jedem schadenfreien Kalenderjahr wird eine bessere Stufe erreicht.
Wird der Versicherungsgesellschaft aber ein Unfall- oder anderweitiger Schaden gemeldet und von ihr reguliert, wird der Versicherungsnehmer in eine höhere Schadensfreiheitsklasse um ein oder mehrere Jahre zurückgestuft. Um den erreichten Schadensfreiheitsrabatt nicht zu verlieren, ist es deshalb ratsam, die Versicherung nicht in Anspruch zu nehmen und die Kosten selbst zu tragen, wenn eine lange Schadensfreiheit besteht und die Höhe des verursachten Schadens gering ist.