Autoversicherungen

 

Schadenfreiheitsklassen - wichtig für die Beitragshöhe

Schadensfreiheitsklassen Beiträge KFZ Versicherung günstiger

Bei einer Autoversicherung erhalten Autofahrer so genannte Schadenfreiheitsrabatte. Diese Rabatte staffeln sich nach den Jahren unfallfreien Autofahrens. Die Schadenfreiheitsrabatte werden als Schadenfreiheitsklassen gestaffelt. Je nachdem wie lange man Unfallfrei gefahren ist, steigt man in den Klassen und bezahlt prozentual weniger Beitrag bei der Haftpflicht und Vollkaskoversicherung, die Teilkaskoversicherung bleibt dabei unverändert. Durch die Rabatte wird die Prämie in der höchsten Klasse nach 25 Jahren unfallfrei bis zu 75 % günstiger. Die Klassen sind bei jeder Versicherung gleich und werden bei einem Versicherungswechsel übertragen, allerdings können sich die Prozente bei den Versicherern unterscheiden.

 

 

Fahranfänger fangen normalerweise mit der höchsten Schadenfreiheitsklasse an. Das wäre die SF- Klasse 0. Aufgrund dessen das sie noch keine Erfahrungen haben und die Zahl der Unfälle bei dieser Personengruppe sehr hoch ist, berechnen die Versicherungen ca. 140- 160 % Prämienaufschlag zu dem normalen Beitrag. Das bedeutet das diese Personengruppe keine Schadenfreiheitsrabatte bekommt. Es gibt aber auch den Fall, das jemand schon länger einen Führerschein besitzt aber noch kein Auto zugelassen hat, das bedeutet dann für ihn, das er in die SF-Klasse ½ eingestuft wird und der Beitrag für ihn 120 % höher liegt als der normale Beitrag.

Schadensfreiheit ist ein wichtiger Faktor

Dabei spielt es auch keine Rolle ob der Fahrer schon langjährige Erfahrungen als Autofahrer hat und nur kein Auto auf ihn zugelassen war. Entscheidend ist immer die Zulassung eines Fahrzeuges auf den Fahrer. Wobei es auch möglich ist den Wagen als Zweitwagen an zu melden, das würde nichts an den Schadenfreiheitsrabatten ändern und man kann die gefahrenen Jahre auf sich umschreiben lassen. Mit jedem Jahr das man unfallfrei fährt, bzw es nicht der Versicherung meldet, steigt man in der SF- Klasse nach oben und die Schadenfreiheitsrabatte steigen prozentual. In den ersten Jahren steigt man in größeren Schritten nach oben, so dass man nach 7 Jahren nur noch rund die Hälfte der normalen Prämie zahlen muss. Nach sieben Jahren steigt man nicht mehr so stark und nach 25 Jahren hat man die maximalen  Schadenfreiheitsrabatte erreicht, wobei es dann egal ist ob man zwischendurch die Versicherung gewechselt hat, die Prozente werden von Versicherung zu Versicherung umgeschrieben. Die neuen Rabatte werden immer zum Jahresanfang für die dann fälligen Beiträge errechnet.

 

 

Vertragsbedingungen genau lesen

Bei einen Unfall oder Schadensfall erfolgt die Rückstufung der Schadenfreiheitsrabatte. Wenn ein Schaden von der Versicherung reguliert wird, findet eine Rückstufung statt und man verliert einen Teil seines Rabattes und kann neue Rabatte nur durch weitere Jahre sammeln in denen man dann wieder unfallfrei fährt. Die Versicherung entscheidet wie weit man bei einem Unfall zurückgestuft wird.

In den Vertragsbedingungen müssen diese Angaben enthalten sein. Dort findet ein Versicherungsnehmer die Rückstufungstabellen. Wenn man mehr wie einen Unfall im Jahr hat oder große Summen dabei eine Rolle spielen, kann man bis in die Klasse M zurück fallen. Die dann anfallende Neuberechnung der Schadenfreiheitsrabatte wird immer mit der neuen Jahresrechnung fällig, die immer am 01. Januar erstellt wird. Man kann allerdings eine Rückstufung verhindern, in dem man überlegt, ob es nicht sinnvoll ist, das man den Schaden dann selber reguliert und es der Versicherung nicht meldet.