Vorsorge / Rente

Rürup Rente - staatlich geförderte Altersvorsorge

Rürup Rente Vergleichen und sparen - Altersvorsorge staatlich gefördert

Mit dem Begriff der sog. Rürup-Rente wird eine Form der Basisrente bezeichnet, die nach Bert Rürup - einem Ökonomen - benannt ist. Es handelt sich dabei um eine Form der staatlichen bzw. gesetzlichen Rente bzw. um eine Zusatzrente mit staatlicher Förderung (seit 2005). Identisch mit der „normalen" gesetzlichen Rente ist die Rürup-Rente nur insofern, dass sich ebenfalls auf einem Rentenvertrag nach gesetzlichen Leistungs- und Steuerkriterien beruht. Der Unterschied besteht vor allem darin, das sich die Basisrente nicht aus den Umlagen finanziert, sondern eine Kapitaldeckung ähnlich einer privaten Rentenversicherung aufweist.

Ein wesentlicher Unterschied zur privaten Rentenversicherung besteht aber darin - und dies weist die Rürup-Rente als gesetzliche Rentenform aus - dass es kein Kapitalwahlrecht gibt. Wo es bei der Riester-Rente noch eine teilweise Summenauszahlung gibt, besteht diese Möglichkeit bei der Rürup-Rente nicht. Hier wird der angesparte Kapitalertrag über die Dauer der lebens- bzw. Rentenjahre hinweg verrentet. Diese Pflicht zur lebenslangen Verrentung schließt dabei alle abgeschlossenen Teilleistungen des Vertrags - wie zum Beispiel die Beitragsrückgewähr als Todesfallleistung, die Todesfallleistung selbst und die Berufsunfähigkeitsrente - ein.

Vor und Nachteile der Rürup Rente erkennen

Für den Sparer besitzt die Rürup-Rente sowohl Vor- als auch Nachteile. Zu den Vorteilen gehört ganz klar, dass sich der Anleger bzw. der Sparer eine staatlich geförderte Altersversorgung aufbauen kann, deren Beiträge er steuerlich durch Abzug geltend machen kann. Auch in einem längeren Fall von Arbeitslosigkeit, darf auf das so angesparte Kapital nicht zugegriffen werden.

In der Ansparphase besteht ein Pfändungsschutz. es muss keine Abgeltungssteuer einbehalten werden und die eingeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung kann steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist aber einschränkend nur möglich, sofern ihr Beitrag nicht mehr als 50 Prozent am Beitragsvolumen ausmacht.

Ein weiterer großer Vorteil ist aber auch in der flexiblen Besparung des Vertrages zu sehen. Gerade als Unternehmer oder Angehöriger der sog. Freien Berufe kann man dabei mit kleinen monatlichen Raten sparen und mit einmaligen größeren Zahlungen ergänzen um - bei positiver Auftragslage und Geschäftsentwicklung - steuerliche Vorteile erzielen zu können.

 

 

Informationen zur Rürup Rente


Für Selbstständige und Freiberufler

Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 60. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.

Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird belohnt. Im Jahr 2010 sind 70 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent an. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten.

Vergleich und Angebot zur Rürup Rente

Wunsch-Altersrente: 
 € im Monat
oder  
Wunsch-Anlagebetrag: 
 € im Monat
Vorname:
Nachname:
Geburtsdatum:
 tt.mm.jjjj
Strasse und Nr.:
PLZ und Ort:
Telefon:
E-Mail:
Erreichbarkeit: 
Berufsgruppe:
Anmerkungen: 
 
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Steuerliche Aspekte bei Abschluss einer Rürup-Rente

Trotz aller Vorteile weist die Rürup-Rente aber auch - wie bereits erwähnt - einige Nachteile auf. Ein wesentlicher Nachteil ist sicher, dass momentan die steuerliche Geltendmachung nur gestaffelt möglich ist. Auch besteht kein kapitalwahlrecht, so dass die einzige mögliche Alternative zur Auszahlung in einer sog. Leibrente zu sehen ist. Diese wird aber erst nach dem vollendetem 60.

Lebensjahr (früheste Auszahlungsmöglichkeit) ausgezahlt. Auch können Verträge dieser Art weder beliehen, noch verpfändet (was ja teilweise auch ein Vorteil ist), übertragen oder verschenkt werden. Die späteren Rentenzahlungen sind zu versteuern, wenn auch eine Abhängigkeit vom Beginn der Rentenzahlung besteht. Während der Laufzeit kann ein einmal abgeschlossener Vertrag weder gekündigt noch ausgezahlt werden. Ein Rückkauf zum aktuellen Rückkaufswert ist also vollständig ausgeschlossen.

Hier gibt es nur die Möglichkeit der Betragsfreistellung, falls der vereinbarte Versicherungsbeitrag nicht gezahlt werden kann. Stirbt der Sparer so verfällt das gesamte angesparte Guthaben, wobei aber auch eine sog. Hinterbliebenen-Rente oder eine Beitragsrückgewähr abgeschlossen werden kann. Wichtig zu wissen ist auch, dass bei einem Tod des Sparers nach dem Beginn der Rentenzahlung ebenfalls das angesparte Kapital verfällt. Einige Anbieter bieten allerdings sog. Rentengarantiezeiten. Dies ist aber nicht die Regel und eigentlich auch nicht vorgesehen.