Vorsorge / Rente
Rürup Rente - Steuern Abgaben und Erträge
Die als Rürup Rente bezeichnete Basisrente bietet gerade für Selbständige und Angehörige der sog. Freien Berufe zahlreiche Vorteile, wobei wohl der größte in der steuerlichen Behandlung dieser staatlich geförderten privaten Vorsorge liegt. Zum einen wird während der Ansparphase keine Abgeltungssteuer einbehalten und zum anderen ist - ebenfalls während der Ansparphase - das eingezahlte Geld grundsätzlich pfändungssicher angelegt. Der eigentliche steuerliche Vorteil bezieht sich aber auf den Sonderausgabenabzug, der hier in besonderem Umfang möglich ist. Dabei kann sogar die eingeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend gemacht werden, solange der betreffende Beitrag nicht mehr als 50 Prozent ausmacht. Hier ist also eine entsprechende Staffelung gemäß den eigenen Prioritäten durchaus möglich und sogar erwünscht.
Die steuerliche Behandlung der Verträge zur sog. Rürup Rente verläuft allerdings in der Ansparphase und in der Rentenphase nach verschiedenen Gesichtspunkten. Dabei gilt immer der Grundsatz, dass die eingezahlten bzw. zu zahlenden Beiträge zur Rürup Rente auch zusammen mit anderweitigen Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträgen zur Basisvorsorge seit dem Jahr 2005 als Sonderausgaben in gestaffelter Form steuerlich geltend gemacht werden können.
Dies ist eine Regelung, die vor allem Freiberuflern und selbständigen Unternehmern sowie leitenden Angestellten mit höherem Einkommen sehr nützlich sein kann. Dabei waren bereits im Jahre 2005 60 % der Beträge (bei damals abgeschlossenen Verträgen) in der Einkommenssteuer als Sonderausgabe anzusetzen. Bis zum Jahr 2025 soll sich dieser Prozentsatz jährlich um 2 Prozent bis zu 100 Prozent erhöhen, so dass also im Jahr 2009 68 Prozent des Beitrages anzusetzen wären.
Dabei liegt der maximal anzusetzende Beitrag bei 20.000 Euro. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren erhöht sich der Betrag dementsprechend auf maximal 40.000 Euro.
Informationen zur Rürup Rente
Für Selbstständige und FreiberuflerDie Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 60. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar. Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird belohnt. Im Jahr 2010 sind 70 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent an. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten. |
Rente und private Vorsorge mit der Rürup Rente
Während der anschließenden Rentenphase sind auch die Rentenleistungen aus den Verträgen zur Rürup Rente bis zum Jahre 2040 nur begrenzt zu versteuern bzw. steuerpflichtig. Dabei wird zu Beginn des Bezuges einer Rente aus dem entsprechenden Rürup Vertrag der jeweils steuerfreie Anteil festgelegt und zugleich festgeschrieben. Diese Festschreibung erfolgt als fester, in Euro angegebener, Betrag. Somit liegt bei der Besteuerung der Rürup Renten eine sog. Kohortenbesteuerung, also eine Besteuerung nach dem Kohortenprinzip, vor. Dabei bildet jeder Jahrgang seine eigene festgelegte Kohorte.
Das bedeutet, dass Renten, die im Jahre 2005 ausgezahlt wurden, dauerhaft zu 50 Prozent bzw. mit 50 Prozent versteuert werden. Das heißt, dass hier 50 Prozent der ersten Jahresrente als Freibetrag gewertet werden können. Leider steigt auch hier der steuerpflichtige Anteil der Renten aus Rürup Verträgen bis zum Jahr 2020 um 2 Prozent und anschließend bis 2040 um jeweils 1 Prozent pro Steuerjahr an. Erst ab 2040 sind dann die ausgezahlten Rentenbeträge aus Rürup Verträgen dauerhaft und auch zukünftig dauerhaft voll steuerpflichtig.
Auf dieser Grundlage kann man den steuerpflichtigen Anteil problemlos selbst und ohne Hilfe eines Steuerberaters selbst ausrechnen. Bei einem Rentenbeginn im Jahre 2006 wurden somit bereits 52 Prozent als steuerpflichtiger Betrag veranlagt. Im Jahre 2010 werden demnach 60 Prozent der Leistungen aus dem Rürup Vertrag steuerpflichtig sein. Allerdings muss dabei noch angemerkt werden, dass lebenslang 4.800 Euro aus dem jeweiligen Rürup Vertrag steuerfrei bleiben werden. Dabei wird allerdings jede anfallende Steigerung der Rente zu 100 Prozent, also vollständig, besteuert werden.



