Vorsorge / Rente
Riester Rente - Private Altersvorsorge
Bei der Riester Rente handelt es sich um eine Sparform, bzw. eine private und vom Staat geförderte Zusatzrente, die in die Kategorie der privaten Altersvorsorge gehört. Die Förderung der Riester Rente, die durch das sog. Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt wurde, ist in ihren Grundlagen im Rahmen des Einkommensteuergesetz geregelt. Hierbei sind vor allem die Paragraphen 10a, 79 ff von Bedeutung.
Die Bezeichnung dieser Rentenform geht auf den Politiker Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eine Förderung für eine private Altersvorsorge vorgeschlagen hat. Dieser Vorschlage entstammt den Reformen des Jahres 2000/2001, die das Rentenniveau einen durchschnittlichen Rentners von 70 % auf 67 % absinken ließen. Aus diesem Projekt entstammt auch der - in den Medien - übliche Begriff „riestern" für eine Nutzung entsprechender Verträge zur Altersvorsorge.
Riester Rente zur Vorsorge nutzen
Dabei verfügt die Riester Rente über einige ganz spezifische Eigenschaften, die der Sparer bzw. der Anleger oder Vorsorger in den wesentlichen Grundzügen kennen sollte. Der wesentliche Grundsatz der Riester-Rente ist dabei der, dass alle zulagenberechtigten Personen mit Hilfe eben dieser staatlichen Zulage eine Altersvorsorge auf privatem Wege treffen können. Zu diesem zulagenberechtigten Kreis der Personen, für die eine Riester Rente eine gute Möglichkeit der privaten Altersvorsorge darstellt, gehören gemäß der gesetzlichen Regelung:
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rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige bzw. Freiberufler (darunter fallen Handwerker und Künstler im Rahmen der Versicherung über die Künstlersozialkasse),
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Landwirte, die nach dem Gesetz der Alterssicherung pflichtversichert sind,
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Arbeitslose bzw. Bezugsberechtigte von Arbeitslosengeld, die auf Grund von Einkommen oder Vermögen nur einen ruhenden Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sowie Arbeitslose, die ALG-II beziehen,
- Eltern während der Erziehung ihres Kindes in den ersten drei Lebensjahren,
- Menschen, die Krankengeld oder Krankengeld über einen längeren Zeitraum beziehen,
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Pflegepersonen, die durch die Pflege von im Haushalt lebenden Angehörigen nicht erwerbstätig sind,
- Zivildienstleistende und Wehrdienstleistende,
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geringfügig Beschäftigte, die auf ihre Versicherungsfreiheit verzichtet haben, wenn der Arbeitgeber den vollen Rentenbeitrag zahlt,
- Empfänger von Vorruhestandsgeld,
- Amtsträger,
- Personen mit einer vollständigen oder teilweisen Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit,
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alle Ehepartner von Personen, die in den Kreis der Zulagenberechtigten fallen.
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Soldaten, Richter und Beamte, die von der Versicherungspflicht und der Verpflichtung zur gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, da sie eine beamtenähnliche oder eine beamtenrechtliche Versorgung erhalten, sowie
Diese Garantie hat unabhängig von einer dann geltenden Marktlage und Verzinsung zu erfolgen. Zusätzlich muss garantiert sein, dass eine lebenslange Rente in steigender oder zumindest in gleichbleibender Höhe gezahlt wird. bei einem frühzeitige Tod des Versicherungs- bzw. Vertragsnehmer vor Ablauf dieser Garantiezeit erhält der hinterbliebene Ehepartner die Rente für den restlichen Zeitraum weiterhin. Aus diesen Gründen kann die Riester Rente eine gesetzliche Rente optimal ergänzen.



