Riester Rente Steuern - Was Sie beachten sollten

Die steuerliche Entlastung des Sparers bzw. des Anlegers ist einer der wesentlichen Vorteile der Riester Rente als Anlageform, wobei es natürlich auch hier verschiedene Aspekte zu beachten gilt. Grundlegend wichtig für eine richtige Nutzung der steuerlichen Vorteile aus dieser staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ist ein Verständnis der Riester Rente an sich.

 

Wesentlich ist, dass sich der Sparer von vornherein klarmachen muss, dass es sich bei der Riester Rente um nichts anderes als um eine privat finanzierte Altersvorsorge handelt, die der Staat lediglich mit verschiedenen Möglichkeiten zu erhaltender Zulagen und verschiedener steuerlicher Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten bezuschusst bzw. fördert. Das bedeutet: Der Sparer bzw. dem Anleger können diese Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs in und die betreffenden staatlichen Zulagen zuerkannt werden, sie müssen es aber nicht. oft muss für diese Zuerkennung hart gekämpft und viele verschiedene Unterlagen und daten offen gelegt werden, ohne dass sich ein wirklich realer Nutzen abzeichnet. Wer dazu nicht bereit oder Willens ist, sollte sich für eine anderweitige Form der privaten Altersvorsorge entscheiden.

 

 

 

Vergleich und Angebot zur Riester Rente

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Steuerliche Regelungen bei der Riester Rente

Ebenfalls gibt es verschiedene - mehr oder weniger komplizierte . Voraussetzungen, damit die staatlichen Förderungen überhaupt in Anspruch genommen werden können. Wer diese nicht erfüllen kann oder will, gilt als nicht zulagenberechtigt und erhält demzufolge auch keine staatliche Bezuschussung zur Altersvorsorge. Auch gibt es derzeit noch eine Höchstgrenze für die Inanspruchnahme der staatlichen Förderung, die bei 2100 Euro pro Jahr liegt und in Abhängigkeit der Mindestbeiträge gestaffelt gewährt wird.

 

Die gesetzliche Grundlage für die Riester Rente und deren steuerliche Fördermöglichkeiten ist das Altersvermögensgesetz (AVmG) und die §§ 10a und 79 ff. des Einkommensteuergesetz. Da die Riester Rente zur sog. 3. Säule der Altersvorsorge gehört ist für die Inanspruchnahme steuerlicher Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten aber zwingend auch eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Versicherung vorgeschrieben.

 

Das heißt, dass Personen, die nicht zwangsläufig gesetzlich versicherungspflichtig sind und auch keine gesetzliche Versicherung besitzen, regelmäßig auch keine staatliche Bezuschussung zur Riester Rente erhalten und auch keine Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs der Riester Rente besitzen. Für diese Personengruppe der besserverdienenden Arbeitnehmer, der Angehörigen der Freien Berufe sowie der selbständigen Unternehmer empfiehlt sich ein Abschluss eines Riester Vertrages grundsätzlich nicht, da keine steuerliche Nutzbarkeit desselben besteht. Das gleiche gilt für Studenten oder Künstler, die sich freiwillig privat versichert haben.

 

Wer sich dagegen als Angehöriger der sog. Freien Berufe zwar in der sog. berufsständischen Vorsorge versichern muss, ist zwar ebenfalls pflichtversichert, kommt aber trotzdem nicht in den Genuss einer Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs. Ebenfalls nicht in den Genuss steuerlicher Möglichkeiten kommen solche Arbeitnehmer, die ein Beschäftigungsverhältnis als geringfügig Beschäftigte auf versicherungsfreier Basis eingegangen sind und sich nicht dazu bereit befinden, diese gesetzliche Versicherungspflicht damit zu erreichen, indem sie den Beitrag ihres Arbeitgebers selbst aufstocken.

 

Letzten Endes sieht man hier viele Nachteile aus einem Riester Vertrag, die man in Kauf nehmen muss, um eine staatliche „Erlaubnis" zum Sonderausgabenabzug zu erhalten. Kann man diese nicht akzeptieren, ist die Riester Rente schlicht der persönlich falsche Weg zu einer zusätzlichen Altersvorsorge. In diesem Fall gilt es mit Hilfe eines versierten Steuerberaters eine persönlich geeignetere und ebenfalls steuerlich geltend zu machende Lösung zu finden. Oft können hier verschiedene private Vorsorgemodelle weiterhelfen.