Vorsorge / Rente
Private Rentenversicherung - Tarife und Anbieter vergleichen
Unter einer privaten Rentenversicherung bzw. einer Privatrente oder privaten Rente versteht man einen Versicherungsvertrag, der das Alter im Erlebensfall absichert. Hier ist eine Altersvorsorge auf privater Ebene gemeint, die in der Regel nicht staatlich gefördert ist. Eine steuerliche Geltendmachung der Versicherungsbeiträge während der Laufzeit ist aber selbstverständlich möglich. Bei einer solchen privaten Rentenversicherung handelt es sich also um eine Lebensversicherung, die nicht als versicherungstechnische Risiko eines Todes oder eines verfrüht eintretenden Todes absichert, sondern die im Gegenteil, vor den finanziellen Risiken eines langen Lebens und den damit verbundenen hohen Lebenskosten schützt. Sie zielt also in ihren Leistungen grundsätzlich auf den sog. Erlebensfall ab.
Der Unterschied zwischen einer privaten Rentenversicherung und einer Lebensversicherung besteht grundsätzlich in einer nicht notwendigen gesundheitlichen Überprüfung des Versicherungsnehmers vor Vertragsabschluss. Hier ist das gesundheitliche Risiko bzw. der gesundheitliche Zustand des Versicherungsnehmer für den Versicherer nicht von Interesse, wobei natürlich nicht verschwiegen werden sollte, dass ein schlechter gesundheitlicher Zustand das Risiko des Versicherers mindert bzw. mindern kann. Auch beim sog. Risikobeitrag ergeben sich Unterschiede zur normalen Lebensversicherung. In der Regel beinhaltet die private Rentenversicherung keinen Todesfallschutz und dient auch nicht einem solchen.
Unterschiede bei der privaten Rentenversicherung
Zudem kann auch eine sog. verkürzte oder abgekürzte Leibrente vereinbart werden, die allerdings der Abgeltungssteuer unterliegt. Diese wird den Kapitalanlagen zugerechnet und steuerlich als solche bewertet. Diese Rente wird nicht bis zum Ableben gezahlt, sondern nur über einen vorher vertraglich festgelegten Zeitraum. Deshalb wird sie auch bei manchen Anbietern als temporäre Rente bezeichnet.
Rückgewähr für gezahlte Beiträge
Bei vielen Anbietern ist es auch möglich, eine sog. Rückgewähr der Beiträge zu vereinbaren. Diese Klausel greift immer dann, wenn der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Aufschubzeit stirbt. In diesem Fall werden die bereits eingezahlten Beiträge zurückerstattet.
Tritt der Todesfall nach Ablauf der Aufschubzeit ein, so werden die eingezahlten Beiträge abzüglich der bereits ausbezahlten Rentenbeiträge zurückerstattet. Besitzt der Vertrag eine solche Klausel, so sind die späteren Rentenbeiträge niedriger als ohne diesen Zusatz.
Auch bei der privaten Rentenversicherung kann ein sog. Schutz der Hinterbliebenen oder Hinterbliebenenschutz vereinbart werden. Bei gleichem Versicherungsbeitrag führt so eine Klausel aber ebenfalls zu einer geringeren Leistungshöhe.



