Newsarchiv

Gesetze und Abgaben – was ändert sich 2010

2010-02-01 12:40 (0 Kommentare)

Änderungen des Gesetzgebers 2010

 

Ab 2010 sind die Krankassenbeiträge absetzbar, das heißt für alle Verbraucher und Kassenpatienten, dass diese ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung absetzen können. Jedem Arbeitnehmer in Deutschland kommen künftig die Vorsorgeaufwendungen zu Gute, denn diese wurde bislang als Sonderausgabe anerkannt und sind ab 2010 absetzbar. Seit Januar 2010 erhöht sich auch der Grundfreibetrag auf ca. 8000 Euro für alleinstehende und auf 16000 Euro für Ehepaare. Somit fällt für die Lohnerhöhungen die Steuer wesentlich geringer aus. Für berufstätige Ehepaare gelten ab 2010 neue Steuermöglichkeiten. das heißt die Eheleute können eine Steuerklassenkombination wählen. So können die Eheleute wesentliche Abgaben sparen und haben am Ende des Monats mehr Netto zur Verfügung. In Sachen Unterhalt kommt ab 2010 auch eine Änderung auf uns zu, denn alle Unterhaltszahlungen können nun abgesetzt werden.

 

Im Jahr 2010 wird auch das Kindergeld erhöht. Das heißt jedes Kind erhält ab Januar 2010 20 Euro mehr. Für das erste und zweite Kind erhalten die Eltern Kindergeld in Höhe von 184 Euro und für jedes weitere Kind 190 Euro. Damit verbunden ist auch der Kinderfreibetrag von 6024 Euro auf 7008 Euro gestiegen. Wesentliche Änderungen gibt es auch für die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung. Diese wird ab 2010 um 100 Euro steigen. Für die betriebliche Altersvorsorge gelten ab 2010 auch Neuerungen, denn diese soll immer attraktiver werden. Eine Änderung ab 2010 betrifft lediglich die Versteuerung, denn die Einzahlungen in die Altersvorsorge bleiben bis zu 2640 Euro steuerfrei. 

 

 

Die Rücklagen für Arbeitslose werden ab 2010 verdreifacht. Bisher durfte ein Arbeitsloser 250 Euro pro Lebensjahr an Rücklagen haben und ab 2010 sind es 750 Euro. Auch eine gute Nachricht für 2010 gibt es für die Erbschaftssteuer. Das heißt für Geschwister, Geschwisterkinder und Betriebserben wird die Steuer gesenkt und somit müssen die Geschwister und deren Abkömmlinge 15-43% Steuern zahlen. Bisher lag de Prozentsatz bei bis zu 50 %.

 

Einen Kommentar schreiben

*
*
Bitte addieren Sie 2 und 2.*

September 2010

Keine Nachrichten in diesem Zeitraum vorhanden.