Vorsorge / Rente
Vor und Nachteile der Riester Rente
Wo Licht ist, ist Schatten - und die Riester Rente bietet offenbar keine Ausnahme. Immerhin wird die Einhaltung der ordnungsgemäßen Verwendung dieser Sparform und vor allem der staatlichen Zulagen sehr intensiv kontrolliert. Dabei stellt sich dann die Frage: Ist die Riester Rente wirklich ein solides Mittel der privaten und trotzdem staatlich geförderten Altersvorsorge? Oder soll hier womöglich eine neue Möglichkeit geschaffen werden, wertvolle persönliche Daten ohne einen besonderen Aufwand, direkt vom Eigentümer zu erhalten? Wie dem auch sei. Die Riester Rente hat mit Sicherheit auch Nachteile.
Dabei zählen zur schädlichen Verwendung vor allem solche Sachverhalte, bei denen die staatlichen Zulagen zurück gezahlt und evtl. erhaltene Erträge voll versteuert werden müssen. Allerdings ähnelt eben diese Besteuerung einer Besteuerung von Lebensversicherungen, so dass es an sich keine lohnende Geldanlage mehr darstellt. Auf jeden Fall gehören zur schädlichen Verwendung folgende Punkte: die Kündigung des Vertrages der Riester Rente und das Eintreten des Todesfalles des Anspruchsberechtigten vor dem Beginn der Rentenzahlung.
Bei einer Kündigung des Vertrages ist aber nur eine wirkliche Kündigung zur schädlichen Verwendung hinzuzurechnen. Wird nur ein anderer Tarif beim gleichen Rentenanbieter beansprucht oder aber ein Wechsel zu einem anderen Rentenanbieter vollzogen, so liegt keine schädliche Verwendung im Sinne einer Kündigung vor, da ja der Vertrag anderweitig fortgeführt wird.
Sehr merkwürdig mutet dagegen die Tatsache an, dass beim vorzeitigen Tod des Rentenberechtigten eine schädliche Verwendung vorliegen soll. Hier fragt man sich dann als möglicher Endkunde und Versicherungsnehmer, inwieweit man als Mensch die Möglichkeit besitzt, den eigenen Todeszeitpunkt zu beeinflussen.
Riesterverträge vor Abschluss genau prüfen
Im Vorteil sind dabei lediglich Ehepaare, denn der Ehepartner kann - vorausgesetzt der Partner oder die Partner gehören zum zulagenberechtigten Personenkreis und verfügen selbst über einen entsprechenden Vertrag zur Riester Rente - das komplette Guthaben aus dem Vertrag des Verstorbenen übernehmen. Hierbei besteht allerdings kein Erbschaftsanspruch am angesparten Guthaben für die Kinder oder andere nahe Verwandte, so das Kritiker des Konzeptes dabei eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen das geltende Erbrecht sehen.
Wurde dagegen von der aktuellen Möglichkeit der Baufinanzierung Gebrauch gemacht und aus dem Vertrag zur Riester Rente Geld für Wohneigentum welcher Art und Größe auch immer entnommen, so liegt immer dann eine schädliche Verwendung vor, wenn dieses nicht bestimmungsgemäß zurückgezahlt wurde. Auch hier stellt sich die Frage vom Sinn und Zweck einer solchen Sparform, wenn der Bürger nach allen Regeln der Kunst überwacht und kontrolliert wird. Ganz besonders streng wird diese Regel gehandhabt, wenn das betreffende Wohneigentum selbst nicht der Altersvorsorge dient. Daher sollte bei einer Entnahme äußerste Vorsicht an den Tag gelegt werden.
Ebenfalls liegt eine schädliche Verwendung vor, wenn keine unbeschränkte Pflicht zur Einkommensteuer in Deutschland besteht. Betroffen sind hier also alle Personen, die nach einer Möglichkeit suche, ihr Hab und Gut zu retten und ins Ausland zu verziehen. Dabei muss es sich um keine Steueroase handeln, sondern es genügt der firmenbedingte Umzug in ein anderes EG-Land, selbst dann, wenn der Hauptsitz des Arbeitgebers weiter in Deutschland liegen sollte. Auch in diesem Fall gilt eine äußerste Vorsicht, da sich eine Beförderung also mit staatlicher Hilfe auch schnell in einen Nachteil verwandeln kann.



