Leistungen der Riester Rente vergleichen

Leistungen der Riester Rente vergleichen und Anbieter im Vergleich

Bei der Riester Rente handelt es sich um eine privat finanzierte Altersvorsorge in Form einer Rente, die durch den Staat über Zulagen und Sonderabzugsmöglichkeiten in steuerlicher Hinsicht gefördert wird.

Daher gehört die Riester Rente zur sog. 3. Säule der Altersvorsorge und ist sowohl im Einkommenssteuergesetz als auch im Altersvermögensgesetz in verschiedenen Paragraphen geregelt.

 

Die Bezeichnung Riester Rente geht hier - ähnlich der Rürup Rente - auf den gleichnamigen Politiker Walter Riester zurück, der dieses Rentenmodell bzw. die Förderung einer solchen Altersvorsorge auf privater und feiwilliger Basis vorgeschlagen hatte. Er gilt somit als der eigentliche Initiator der Riester Rente.

 

Der Anlass in der Förderung dieses Vorsorgemodells war in der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung zu sehen, nach der das Rentenniveau eines durchschnittlichen Rentner von 70 Prozent auf 67 Prozent absinken sollte. Diese Vergrößerung der ohnehin existierenden Versorgungslücke gilt es also zu schließen, was mit Hilfe der Riester Rente funktionieren soll.

 

Vergleich und Angebot zur Riester Rente

Wunsch-Altersrente: 
 € im Monat
oder  
Wunsch-Anlagebetrag: 
 € im Monat
Vorname:
Nachname:
Geburtsdatum:
 tt.mm.jjjj
Strasse und Nr.:
PLZ und Ort:
Telefon:
E-Mail:
Erreichbarkeit: 
Berufsgruppe:
Anmerkungen: 
 
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Fördermöglichkeiten der Riester Rente nutzen

Dabei gilt hier der Grundgedanke, dass alle förderungsberechtigten Personenkreise eine entsprechende Altersvorsorge auf privater Basis aber eben mit staatlicher Hilfe durch die entsprechenden Förderungen aufbauen können. Zu diesen Leistungen der Riester Rente gehört also, dass der Anbieter eines Riester Vertrages die Leistungen aus diesem Vertrag bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses garantieren muss.

Diese Garantie muss mindestens die Höhe der eingezahlten Beiträge umfassen, so dass also - garantiert - kein Verlust eintreten kann. Des weiteren wird aus dem Riester Vertrag eine gleichbleibende oder steigende Höhe für die Dauer des eigenen Erlebensfalls gezahlt.

Tritt der Todesfall des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten vor dem Ende der vereinbarten Garantiezeit ein, so kann der jeweilige Ehepartner die Rente aus dem Vertrag für eben diese Zeit weiterbeziehen. Eine Besonderheit ist weiterhin, dass 75 Prozent bis 100 Prozent des Kapitals zur Herstellung oder zur Anschaffung eines privat genutzten Wohnraums entnommen werden können.

Dabei gibt es keine Verpflichtung mehr, das entnommene Kapital zurückzuzahlen. In diesem Rahmen sind auch Darlehen förderungsfähig, die zur Anschaffung oder Nutzung von privatem Wohnraum aufgenommen wurden. Um diese Förderung zu bekommen genügen bereits die Tilgungsbeiträge. Kommt es zu einer Arbeitslosigkeit bzw. zu einer länger anhaltenden Arbeitslosigkeit des Versicherten, so bleibt das in den Riester Verträgen angesparte Kapital unberücksichtigt.

Zusätzlich ist das angesparte Guthaben in den Riester Verträgen - zumindest während der Ansparphase - pfändungssicher. Letztlich kann das angesparte Guthaben eines Riester Vertrages in gebührenpflichtiger Form auf einen anderen Tarif beim gleichen Anbieter oder sogar auf einen offensichtlich leistungsfähigeren Anbieter übertragen werden. Allerdings ist hierbei zwingend zu beachten, dass grundsätzlich zum Übertragungszeitpunkt weniger Kapital in tatsächlicher Form angespart sein kann, als dann letztlich als Summe der Sparbeiträge eingezahlt wurde. Hierfür können unter anderem die schlechte Kursentwicklung bestimmter Fonds, Provisionen oder Abschlusskosten die Schuld tragen.

 

Wer sich mit dem Gedanken trägt, einen Riester Vertrag abzuschließen, sollte grundsätzlich prüfen bzw. prüfen lassen, ob er auch wirklich in den Kreis der förderungsberechtigten Personen fällt. Dieser Tatbestand der Förderungsfähigkeit ist umfassend im § 10a EStG geregelt und mehr oder weniger immer dann gegeben - so die grobe Faustregel - wenn eine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Versicherung vorliegt. Trotzdem sollten Selbständige und Angehörige der Freien Berufe ihren persönlichen Sachverhalt prüfen lassen.