Glasversicherung - Schadenersatz bei Glasschäden

Glasversicherungen vergleichen Tarife und Anbieter

Die Glasversicherung bezahlt immer den Ersatz wenn Scheiben zu Bruch gehen. Aber nicht nur das, auch die Montagekosten für das neue Fenster fallen unter die Leistungen einer Glasversicherung. Sollte der Glaser aber gerade diese Scheibe nicht sofort ersetzen können, weil vielleicht der Einsatz einer Notverglasung nötig ist, dann zahlt auch das die Glasversicherung.

Dies ist meistens der Fall wenn es sich bei der zerbrochenen Scheibe um eine etwas ungewöhnlichen Scheibe zum Beispiel aus Isolierglas oder auch aus Panzerglas handelt, diese nicht am Lager ist und eine Bestellung der passenden Scheibe notwendig macht. Auch dann werden diese Kosten von der Glasversicherung bezahlt. Kurz gesagt, es sind immer alle Verglasungen ohne jegliche Flächenbegrenzung versichert. Wer die Scherben letztendlich verursacht hat, spielt für die Versicherung keine Rolle.

 

Grundsätzlich unterscheidet man immer  zwischen einer Gebäude- und einer Mobiliarverglasung.

Zu einer Gebäudeverglasung gehören alle Glas- und auch Kunststoffscheiben die in Fenstern, Türen, Balkontüren, Terrassen, Wänden, Wintergärten und Loggien eingesetzt sind. Aber auch Scheiben in Wetterschutzvorbauten an der Haustür, Dächer, Brüstungen, Duschkabinen und auch Sonnenkollektoren und deren eventuelle Verglasungen auf dem Dach. Dazu kommen noch alle Arten von verbauten Glasbausteinen und auch Profilbaugläser.

 

Zur Mobiliarverglasung gehören unter anderem alle Bilder die hinter Glasscheiben sind, Glaseinsätze bei Schränken, Vitrinen und alle Arten von Spiegeln. Geht also der Spiegel im Badezimmer zu Bruch oder auch der dreiteilige Spiegel der Frisierkommode im Schlafzimmer, dann bezahlt dies die Glasversicherung. Glasplatten die zu Dekoration gedacht sind, fallen ebenso unter die Leistungen der Glasversicherung wie die Glaskeramikfläche des Küchenherds und auch Aquarien und Terrarien werden von der Glasversicherung bezahlt.

 

 

 

Hausratversicherung Vergleich
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Als Wohnfläche gilt die Grundfläche aller Räume der versicherten Wohnung. Räume, die zu Hobbyzwecken genutzt werden, gelten immer als Wohnfläche. Nicht zu berücksichtigen sind: Zubehörräume, Keller- und Speicherräume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, nicht ausgebaute Dachböden, Treppen, Balkone, Terrassen, Loggien, Garagen.
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Die vereinbarte Versicherungssumme bildet die Höchstentschädigungsgrenze nach einem Totalschaden. Wir empfehlen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren, damit nach einem Schaden durch den Versicherer keine Abzüge wegen möglicher Unterversicherung vorgenommen werden. Dieser Unterversicherungsverzicht erfordert je nach Anbieter und Tarif eine Versicherungssumme in Höhe von 600-700 EUR/qm Wohnfläche. Beachten Sie: Ohne Eingabe der Versicherungssumme wird automatisch der richtige Wert für den Unterversicherungsverzicht ermittelt.
Fahrraddiebstahl bis EUR Hilfe
Auch bei Fahrraddiebstahl gilt Neuwertersatz. Achten Sie besonders auf Anbieter, die auf die Nachtzeitklausel verzichten und auch dann Schadenersatz leisten, wenn das Fahrrad in der Zeit zwischen 22:00-06:00 Uhr entwendet wurde. Bedingung: Das Fahrrad muß vor dem Diebstahl in geeigneter Weise gesichert (angeschlossen) gewesen sein.
Schaden-Beispiel:
Sie fahren mit Ihrem Fahrrad einkaufen, schließen es vor dem Geschäft ordnungsgemäß an. Trotzdem wird Ihr Fahrrad gestohlen.
Glasversicherung Hilfe
Bei Wohnung im Mehrfamilienhaus ist nur die Mobiliarverglasung versichert, im selbstgenutzen EFH zusätzlich die Gebäudeverglasung.
Elementarschäden Hilfe
Dazu gehören Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben. Sturm oder Hagelschäden sind schon in der normalen Versicherung enthalten!
Schaden-Beispiel:
Durch starke Niederschläge wird Ihr Keller überflutet und die darin stehenden Möbel (z.B. Gefrierschrank) kommt zu Schaden.
Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit? Hilfe
Wir empfehlen dringend, die Grobe Fahrlässigkeit mitzuversichern. Ein grob fahrlässiges Verhalten liegt beispielsweise vor, wenn Täter durch geöffnete oder gekippte Fenster bzw. Türen eindringen konnten, während der Versicherungsnehmer über einen längeren Zeitraum abwesend war. Die Auswahl JA - bedeutet alle Tarife mit dieser Leistung werden angezeigt, bei JA, bestmöglich werden nur die Tarife angezeigt, die eine höchst mögliche Leistung anbieten.
Bauartklasse Hilfe
Die meisten Häuser sind massiv (aus Stein, Ziegel, Beton o. ä.) gebaut und verfügen über eine harte Dachung, z.B. aus Ziegeln, Metall, Beton, Schiefer. Sollten Sie aber z.B. in einem Fachwerkhaus wohnen oder Ihr Haus mit einer weichen Dachung z.B. aus Schilf, Reed, Holz ausgestattet sein, wird ein Zuschlag fällig.
Rabattrelevante Angaben
Selbstbeteiligung Hilfe
Eine evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung führt zu Beitragsnachlässen und muß durch Sie nach jedem Schadensfall in vereinbarter Höhe selbst tragen werden.
Laufzeit Hilfe
Sollten Sie eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren wählen, können Sie bei einigen Versicherern mit einem Beitragsnachlaß in Höhe von 10% rechnen.
Bestand in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherung Hilfe
Haben Sie eine Vorversicherung, die bislang schadenfrei verlief, können Sie von verschiedenen Versicherern einen Rabatt bis 25% erhalten.
Schäden in den letzten 5 Jahren Hilfe
Bei Schadenfreiheit gibt es für bei einigen Tarifen einen Nachlass.

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Vergleichen Sie Tarife und Anbieter

Im Falle von  Mehrfamilienhäusern wird die Gebäudeverglasung zusätzlich noch einmal getrennt und zwar bei der Gesamtverglasung des Gebäudes: in die Fensterscheiben die in den einzelnen Wohnungen sind und in die Scheiben der gemeinschaftlich genutzten Räume wie etwa den Keller, die Waschküche, das Treppenhaus oder auch den Windfang vor der Haustür.

 

Der Umfang der Versicherung unterscheidet sich auch immer nach dem jeweiligen Typ des zu versichernden Gebäudes. Dabei sind grundsätzlich versichert: Die Schadensminderung, alle Kosten für den Abtransport der kaputten Fenster und deren Entsorgungskosten, sowie alle eventuell anfallenden Kosten für einen Kran oder ein Gerüst. Bei Wohnungen und selbstbewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern gilt zusätzlich dass die Glasversicherung alle Malerarbeiten, den neuen Anstrich, aber auch Verzierungen und Dekorationsgegenstände bezahlen muss.

Wenn es sich um ein  Mehrfamilienhaus handelt was vermietet ist, dann ist grundsätzlich nur die Gebäudeverglasung versichert. Auf Wunsch kann aber auch nur die Gesamtverglasung oder nur die Allgemeinverglasung des Hauses versichert werden, dies muss von Fall zu Fall  mit der jeweiligen Versicherung abgeklärt werden.

Für ein Zweifamilienhaus, in dem nur eine Wohnung vermietet ist und die andere selbst bewohnt wird, sind sowohl das Mobiliar- als auch die Gebäudeverglasung versichert, für die fremdbewohnte Wohnung ist aber nur die Gebäudeverglasung zuständig. Sollten aber beide Wohnungen vom Hauseigentümer und Versicherungsnehmer und dessen Familie bewohnt werden, dann gilt für beide Wohnungen die Mobiliar- und Gebäudeverglasung.