Vorsorge / Rente

Gesetzliche Rente - Informationen zur Rentenhöhe

Gesetzliche Rente und Rentenhöhe - Ergänzungen zur Rente

Mit der gesetzlichen Rente bzw. der gesetzlichen Rentenversicherung wird ein System bezeichnet, dass der Alters- und Hinterbliebenenabsicherung dient bzw. dienen soll. Häufig dient dieses System aber auch zur zusätzlichen Absicherung gesundheitlicher Risiken oder Notfälle. Irreführend ist dabei aber die Bezeichnung „Versicherung" insofern, das die Beiträge nicht mit dem zu versichernden Risiko verbunden sind. Die spätere eigene Leistung wird also - im Gegensatz zur privaten Versicherung - bei einer gesetzlichen Versicherung nicht aus den eingezahlten Beiträgen bezahlt sondern über ein Solidaritätsprinzip verrechnet. Dieses Solidaritätsprinzip beruht auf den Abgaben Dritter sowie aus Steuern, wobei sich ein sog. Generationenvertrag ergibt. derartige Systeme gibt es in nahezu allen westlichen Industriestaaten mit unterschiedlichem Schwerpunkt und unterschiedlicher Versicherungsverpflichtung.

 

In Deutschland ist die gesetzliche Rentenversicherung bzw. die gesetzliche Rente ein eigenständiger Versicherungszweig und ein Bestandteil der Sozialversicherungssystems. Dabei gliedert sich die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in mehrere Bestandteile, zu denen die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente, die Hinterbliebenenrente und die Waisenrente gehören. Dabei ist die gesetzliche Rentenversicherung ein Versicherung die der Altersabsicherung aller abhängig Beschäftigten dient. Der Ablauf sowie die Versicherungsverpflichtung ist dabei kraft Gesetz vorgeschrieben und im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI) mehr oder weniger umfassend geregelt. Der derzeit aktuellste Stand stammt aus dem Jahre 2006, wobei natürlich auch dabei nicht jeder Einzelfall allumfassend geregelt werden kann. Im Zweifelsfall und bei juristischen Streitfällen empfiehlt sich daher grundsätzlich die Konsultation eines Anwalts, da dieser Zugang zu entsprechenden Datenbanken mit Musterprozessen hat.

 

Die Rente aufbessern - Rentenlücke schließen

Finanziert wird das System der gesetzlichen Rente vorwiegend durch das sogenannte Umlageverfahren. Hier kommt der bereits erwähnte Generationenvertrag zur Geltung, da die eigene Rente bzw. der Rentenanspruch eines Versicherungsnehmers nicht durch dessen Beiträge beglichen wird. Wer also heute seine Versicherungsbeiträge zahlt, bezahlt damit im Grunde genommen die Renten der heutigen Pensionäre bzw. Rentner und erwirbt gleichzeitig einen eigenen Rentenanspruch.

 

Dabei ist grundsätzlich das Alter das versicherte Risiko. Weiterhin gehören aber auch eine verminderte Erwerbsfähigkeit oder aber der vollständige Verlust der Erwerbsfähigkeit (entweder dauerhaft oder nur zeitweise) zum abgesicherten Risiko. Zudem ist auch der Tod des Ehepartners oder eines Elternteils über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.

 

Informationen zur Rentenversicherung


Die Flexible

Die private Rentenversicherung hat den großen Vorteil, dass die Rente lebenslang gezahlt wird, auch, wenn das Kapital rechnerisch schon verbraucht ist. Hierfür wird die durchschnittliche Lebenserwartung zugrunde gelegt. Stirbt der Versicherte kurz nach Renteneintritt, werden die Rentenzahlungen normalerweise eingestellt.

 

Dies kann vermieden werden, wenn eine sogenannte Rentengarantiezeit von z.B. 5, 10 oder 15 Jahren vereinbart wird. Dann würde die Versicherung im Todesfall die Rente an die Erben weiterzahlen.

Vergleich und Angebot zur privaten Rentenversicherung

Wunsch-Altersrente: 
 € im Monat
oder  
Wunsch-Anlagebetrag: 
 € im Monat
Vorname:
Nachname:
Geburtsdatum:
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Strasse und Nr.:
PLZ und Ort:
Telefon:
E-Mail:
Erreichbarkeit: 
Berufsgruppe:
Anmerkungen: 
 
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Krankenversicherung und Rentenversicherung

Über diese hauptsächlichen Risiken hinaus erbringt die gesetzliche Krankenversicherung aber auch Leistungen, in Hinblick auf eine berufliche und bzw. oder medizinische Rehabilitation, die der Wiederaufnahme des Berufs und der erneuten Eingliederung des Versicherten in den Berufsalltag dienen.

Entgegen vieler anderslautender Annahmen handelt es sich hierbei nicht um versicherungsfremde Leistungen, sondern um Leistungen, die einer Abwendung des Eintritts des versicherten Risikos dienen bzw. dienen sollen. Dabei arbeiten die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Grundsatz „Reha vor Rente", denn es soll grundsätzlich versucht werden, eine Erwerbsfähigkeit herzustellen. ist dies nach medizinischem Standpunkt nicht mehr möglich entsteht ein Anspruch auf die gesetzliche Rente.